| Kfz-Neuzulassung |
Zur Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes.
Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.
Weitere Informationen (Öffnungszeiten, Telefon- und Faxnummern, E-Mailadressen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) können Sie hier entnehmen.
Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen. |
| Dokumente | |
| SCZ - Vollmacht und Einzugsermächtigung | |
| SCZ - Zuteilung Kennzeichen für Minderjährige | |