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Existenzgründung (Meister-BAföG)

Gründen oder übernehmen Geförderte  nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bzw. sogenannten Meister-BAföG innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, werden auf Antrag 66 Prozent  des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Abschlussprüfung bestanden und spätestens am Ende des dritten Jahres nach der Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben. Von diesen darf jedoch mindestens eine Person nicht nur geringfügig beschäftigt sein. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen bei Beantragung des Darlehensteilerlasses noch bestehen.

 

  • Umfassende weitere Information erhalten sich auch unter www.meister-bafoeg.info  oder
  • unter der Telefonnummer 0800- MBAFOEG bzw. 0800-622635 bieten das  Bundesministerium für Bildung und Forschung und   das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine gebührenfreie Hotline zum sog. "Meister-BAföG" an.

 


Zuständige Mitarbeiter

Gerhardt, Jan Telefon: 06341 940-441
Jan.Gerhardt@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-515

Krauß, Ute Telefon: 06341 940-441
Ute.Krauss@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-515



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