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Übersicht Dienstleistungen
Meister-BAföG

Für den Besuch einer schulischen Ausbildung kann bereits ab der 10. Klasse ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz  (BAföG) bestehen. Grundvoraussetzung ist, dass  der Auszubildende während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt  und vom Wohnort der Eltern die Ausbildungsstätte in einer zumutbaren Zeit  (länger als 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Hin- und Rückweg)  nicht erreichbar ist.

 

Die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ebenfalls möglich, sofern die Ausbildungsstätte von dem jeweiligen Bundesland in das Ausbildungsstättenverzeichnis aufgenommen wurde und es sich um eine Vollzeitmaßnahme handelt. Voraussetzung ist, dass  Sie das 30. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet haben. Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auch Meister-BAföG genannt, ist sowohl  für Vollzeitmaßnahmen als auch Teilzeitmaßnahmen ohne Altersbegrenzung möglich.

 

Weitere Informationen und die Antragsformulare für Leistungen nach dem BAföG  und nach dem AFBG, sogenanntes Meister-BAföG erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

 

Benötigen Sie zusätzliche Auskünfte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner.


Zuständige Mitarbeiter

Gerhardt, Jan Telefon: 06341 940-441
Jan.Gerhardt@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-515

Krauß, Ute Telefon: 06341 940-441
Ute.Krauss@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-515



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