| Kfz-Stilllegung/Abmeldung |
Seit dem 01.03.2007 unterscheidet die StVZO bzw. die FZV nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung.
Fahrzeuge können künftig bis zu 7 Jahre "außer Betrieb gesetzt" werden.
Siehe auch Kfz- Außerbetriebsetzung.
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