| Kfz-Ummeldung |
Die "Ummeldung" eines Kraftfahrzeuges kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Umschreibung aus einem Zulassungsbereich außerhalb des Landkreises Südliche Weinstraße bzw. der Stadt Landau (bei Zuzug oder bei Fahrzeug-erwerb)
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereiches Landkreis Südliche Weinstraße bzw. Stadt Landau (bei Fahrzeugerwerb)
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.
Weitere Informationen (Öffnungszeiten, Telefon- und Faxnummern, E-Mailadressen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) können Sie hier entnehmen.
Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen. |
| Dokumente | |
| SCZ - Vollmacht und Einzugsermächtigung | |
| SCZ - Zuteilung Kennzeichen für Minderjährige | |