| Grundwasserhaltung |
Bei der Ausführung von Baumaßnahmen kann die zeitweilige Absenkung des Grundwassers notwendig sein.
Die hierfür nach dem Landeswassergesetz erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis kann bei der Kreisverwaltung beantragt werden.
Den notwendigen Vordruck haben wir als Pdf-Datei hinterlegt. Dort finden Sie auch, welche Unterlagen Ihrem Antrag beizufügen sind. |
| Zuständige Mitarbeiter | |
| Schilling, Dietmar | Telefon: 06341 940-439 |
| Dietmar.Schilling@suedliche- weinstrasse.de | Fax: 06341 940-511 |
| Dokumente | |
| Abt. 6 - Grundwasserabsenkung Erlaubnisantrag | |