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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die notarielle Teilung von Wohn- oder Gewerbegebäuden nach dem "Gesetz über das Wohneigentum und das Dauerwohnrecht" (W.E.G.) ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Hierbei wird bestätigt, dass die Wohnungen bzw. sonstigen Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind.

 

Über Art und Umfang der vorzulegenden Unterlagen informieren Sie die zuständigen Mitarbeiter.

 


Zuständige Mitarbeiter

Sarter, Dieter Telefon: 06341 940-208
Dieter.Sarter@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-511

Schlinck, Klaus-Dieter Telefon: 06341 940-214
Klaus.Schlinck@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-511

Weber, Michael Telefon: 06341 940-215
Michael.Weber@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-511



Dokumente

Keine Dokumente vorhanden.