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Eingliederungshilfen für Aussiedler

Deutschen Volkszugehörigen aus der ehemaligen UdSSR werden nach den Maßgaben des Bundesvertriebenengesetzes für den erlittenen Gewahrsam pauschale Entschädigungen in Form von Eingliederungshilfen gewährt. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

 

Für weitere Auskünfte sprechen Sie bitte mit dem zuständigen Ansprechpartner.


Zuständige Mitarbeiter

Gerhardt, Jan Telefon: 06341 940-441
Jan.Gerhardt@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-515



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