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Wohin damit?

Nützliche Informationen und Hinweise von A bis Z.

 

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Abfallsäcke:

Bei Ihrer Verbandsgemeinde und bei uns in der Kreisverwaltung können Sie solche Säcke gegen eine Gebühr kaufen: Restmüllsäcke kosten 7,50 € pro Stück, Biomüll und Windelsäcke 2 €. Mit der Gebühr ist auch die Abfuhr und Entsorgung bezahlt. Bitte bedenken Sie, dass die Abfallsäcke dabei helfen, gelegentliche Übermengen zu entsorgen. Sie sind kein Ersatz für Mülltonnen.

 

Altglas:

In allen Gemeinden im Kreis wird Flaschen- und Behälterglas in Containern gesammelt. Über die genauen Standplätze geben wir Ihnen gerne Auskunft. Fensterglas, Autoscheiben oder Spiegel machen schon in kleinen Mengen das Altglas für die Wiederverwertung unbrauchbar. Diese Glasmaterialien nehmen unsere Wertstoffwirtschaftszentren separat an. Auch Glühbirnen, Porzellangeschirr und Steingutflaschen gehören nicht in den Altglascontainer, sondern in die Restmülltonne. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und entsorgen Sie Ihr Altglas nur tagsüber. Vielen Dank.

 

Altöl:

Der Handel ist verpflichtet, Altöl in der gleichen Menge zurückzunehmen, in der vorher Frischöl verkauft wurde. In Ausnahmefällen nehmen die Wertstoffwirtschaftszentren kleinere Mengen Altöl gegen eine Gebühr an. Bitte vermischen Sie auf keinen Fall das Öl mit anderen Flüssigkeiten wie zum Beispiel Bremsflüssigkeit.

 

Asbest:
Asbestprodukte, bei denen die Fasern nur schwach gebunden sind, wie zum Beispiel Leichtbauplatten oder Wärmedämmungen aus Elektro-Speicherheizgeräten, dürfen nur durch fachkundige Unternehmen entsorgt werden.

Geräte keinesfalls selbst auseinanderbauen! Die ganze Umgebung wird sonst mit krebserregenden Fasern eingestaubt, die so fein sind, dass sie auch durch Staubbeutel und Feinfilter von Haushalts-Staubsaugern wieder herausgeblasen werden. Abgesehen von dieser Gefährdung stellt der unsachgemäße Umgang mit Nachtspeicheröfen eine Straftat dar, die nach Strafgesetzbuch verfolgt wird. Speicheröfen (auch asbestfreie) enthalten außerdem chromathaltige Speichersteine und PCB-haltige Schalter – beides krebserregende Stoffe. Eine Entsorgung ist nur über Fachfirmen möglich..

Ob ein Elektro-Speicherheizgerät asbesthaltige Bauteile enthält, können Sie beim jeweiligen Gerätehersteller oder bei der Pfalzwerke AG erfragen. Stark gebundene Asbestzementabfälle in fester Form wie zum Beispiel Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wasserrohre und Blumenkästen müssen fachgerecht verpackt und entsorgt werden.

Informationen erhalten Sie bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion SÜD.

Telefon: 06321/99-0

 

Autoreifen:
Altreifen nimmt der Fachhandel zurück oder die beiden Wertstoffwirtschaftszentren gegen eine Gebühr.

 

Autowracks:
Sie dürfen nur in dafür zugelassenen und speziell ausgerüsteten Verwertungsanlagen gelagert und verarbeitet werden.

 

Batterien:
Trockenzellen, Knopfzellen, Akkumulatoren und Autostarterbatterien müssen vom Handel zurückgenommen werden. In kleinen Mengen nimmt sie auch die Problemabfallsammlung oder die Wertstoffwirtschaftszentren an.

 

Bauholz:
Sie können Kleinmengen Balken, Holzverkleidungen und Abbruchholz bei den Wertstoffwirtschaftszentren gegen eine Gebühr direkt anliefern.

 

Baumschnitt und -stämme:
> Grünabfälle

 

Bauschutt:
Unbelastet und vorsortiert kann er gegen eine Gebühr bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden. Zum reinen Bauschutt gehören:  Betonbruch, Mauerwerk, Steinbaustoffe, Waschbecken, Fliesen, Dachziegel, Zement, Mörtelreste und bitumengebundener Straßenaufbruch. Diese Materialien dürfen nicht vermischt sein mit Erdaushub, Holz, Folien, Metallen, Dämmstoffen, Zementsäcken oder anderen Baustellenabfällen. Verunreinigter Bauschutt kann bei den Wertstoffwirtschaftszentren nicht angenommen werden. Porenbeton gehört nicht zum Bauschutt. Er muss getrennt bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden. Bitte denken Sie daran und sortieren Sie Ihren Bauschutt bereits auf der Baustelle.

 

Bildschirme und Fernseher:

Sie werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen oder können bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Bitumenplatten:
Sie können  bei den Wertstoffwirtschaftszentren gegen Gebühr angeliefert werden. 

 

Brillen:
Es gibt Optikerfachgeschäfte, die alte Brillen sammeln und sie dorthin weiterleiten, wo sie dringend gebraucht werden. Fragen Sie Ihren Optiker.

 

CD, DVD:

Alte, defekte oder nicht mehr benötigte CDs und DVDs können bei den Wertstoffwirtschaftszentren, der Kreisverwaltung SÜW und vielen anderen öffentlichen Gebäuden kostenlos abgegeben werden. Jedoch müssen diese Scheiben sauber und frei von Aufklebern sein, damit sie weiter verarbeitet werden können.

 

Computer:

Sie werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen oder können bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Dachpappe:

Sie wird gegen Gebühr an den Wertstoffwirtschaftszentren angenommen oder kann bei privaten Entsorgern angeliefert werden.´

 

Druckerpatronen:

Sie werden bei den Wertstoffwirtschaftszentren, der Kreisverwaltung SÜW und einigen Verbandsgemeindeverwaltungen separat gesammelt.

 

Elektro-Radiatoren:
Sie werden bei der Sperrmüll-Abfuhr mitgenommen oder können bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Elektrogeräte:

Sie werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüll-Abfuhr mitgenommen oder können bei den Wertstoffwirtschaftszentren kostenlos angeliefert werden. Dazu gehören Elektroherde, Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Eierkocher, Elektrokabel, Elektromotoren, Haartrockner, Kaffeemaschinen, Küchenmaschinen,  Mikrowellengeräte, Mixer, Radio- und Stereoanlagen, elektr. Schreibmaschinen, Sonnenbänke ohne Leuchtstoffröhren, Staubsauger, Toaster und Wasserkocher.


Elektro-Speicherheizgerät:
> Asbest

 

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren:

Sie enthalten umweltgefährdende Stoffe und können bei den Wertstoffwirtschaftszentren kostenlos abgegeben werden. Auch einige Verkaufsstellen im Landkreis nehmen diese Lampen und Röhren entgegen. Weitere Informationen und eine Sammelstellenliste können Sie unter folgendem Link erhalten:

http://www.lightcycle.de/profis/sammelstellen.html

 

Erdaushub:
Ist er unbelastet, können Sie ihn gegen eine Gebühr bei den Wertstoffwirtschaftszentren anliefern. Ist er belastet, muss er durch ein entsprechend spezialisiertes Unternehmen entsorgt werden.

 

Fahrrad:
> Sperrmüll-Metall

 

Farben:
In flüssiger oder pastöser Form gehören sie zum Problemabfall. Ausgehärtete Farben können Sie in die Restmülltonne geben. Leere Farbbehälter kommen in den Wertstoffsack.

 

Fenster und Fensterläden:
In geringen Mengen können sie bei den Wertstoffwirtschaftszentren gegen Gebühr angeliefert werden. Das gilt für Altfenster incl. Holz- PVC- oder Metallrahmen.
Bitte auf keinen Fall Fensterglas in den Altglascontainer für Flaschen geben.

 

Fernseher und Bildschirme:

Sie werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen oder können bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Fette und Öle:
Verbrauchtes hartes Frittierfett können Sie in kleinen Mengen zum Restmüll geben.  Größere Mengen können bei der Fa. Huhn GmbH, Telefon (06784) 2432 zur Abholung angemeldet werden. Speiseöl sollten Sie in einen verschließbaren Behälter füllen und bei der Problemabfallsammlung abgeben.

 

Feuerlöscher:
Sie gehören zum Problemabfall.

 

Gefriergeräte:
> Kühlgeräte

 

Glaswolle:

> Mineralfasern

 

Glühbirnen:
Sie können genauso wie Auto- und Fotolampen in die Restmülltonne.

 

Grünabfälle:
Die Wertstoffwirtschaftszentren nehmen sie entgegen. Bitte beachten Sie, dass angelieferte Äste und Stämme nicht länger als 2 m und nicht dicker als 10 cm im Durchmesser sein dürfen. Stärkere Äste können wir nicht verarbeiten.

 

    Grünabfallannahmestellen im Landkreis


                   Öffnungszeiten

Offenbach:
  Kläranlage,

                    März bis Oktober

                    montags:  15:00 bis 18:00 Uhr

                    samstags: 14:00 bis 18:00 Uhr

                    November bis Februar

                    montags:  14:00 bis 16:00 Uhr

                    samstags: 13:00 bis 16:00 Uhr

                    Bitte beachten: Bis zum Ende der Öffnungszeiten muss alles abgeladen sein!


Annweiler-Gräfenhausen:

                    Gelände Fa. Kühner, Spanservice

                    April bis Oktober
                    freitags: 13.00 bis 17.00 Uhr
                    samstags: 9.00 bis 12.00 Uhr
                    November bis März
                    samstags:. 9.00 bis 12.00 Uhr

                    Bitte beachten: Bis zum Ende der Öffnungszeiten muss alles abgeladen sein!

Kirrweiler:   Kläranlage

                    montags bis donnerstags: 8.00 bis 16.00 Uhr 
                    freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr
                    jeden 1. Samstag im Monat 9.00 bis 12.00 Uhr

                    Bitte beachten: Bis zum Ende der Öffnungszeiten muss alles abgeladen sein!

Steinfeld:     Dezember bis Februar geschlossen
                    März bis Mai jeden Samstag offen
                    Juni bis August jeden 2. und 4. Samstag offen
                    September bis November jeden Samstag offen
                    jeweils von 9.30 bis 11.30 Uhr

                    Bitte beachten: Bis zum Ende der Öffnungszeiten muss alles abgeladen sein!

Edesheim:   WWZ, montags-freitags: 7.00 bis 17.00 Uhr
                    jeden 1. und 3. Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr
                    Bitte beachten: Bis zum Ende der Öffnungszeiten muss alles abgeladen sein!

Ingenheim: WWZ, montags-freitags: 8.00 bis 16.00 Uhr
                    jeden 2. und 4. Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr
                    Bitte beachten: Bis zum Ende der Öffnungszeiten muss alles abgeladen sein!

Rohrbach:    Gelände Fa. Rieger, samstags: 8.30 bis 12.30 Uhr
                    dienstags und donnerstags:14.00 bis 17.00 Uhr

                    April bis September donnerstags bis 18:00 Uhr
                    Mitte Dezember bis 10 Januar geschlossen
                    Bitte beachten: Bis zum Ende der Öffnungszeiten muss alles abgeladen sein!


 

Handys:

Sie werden bei den Wertstoffwirtschaftszentren und einigen Verbandsgemeinden separat gersammelt.

 

Holzspäne und Sägemehl:
Sie gehören nicht in den Biomüll oder zum Sperrmüll-Holz, sondern werden von den Wertstoffwirtschaftszentren gegen eine Gebühr angenommen.

 

Keramik, Teller, Tassen:

> Bauschutt

 

Kleider und Schuhe:
Sie werden von karitativen Organisationen und privaten Unternehmen eingesammelt. In fast jeder Gemeinde gibt es Container, die Altkleider und Schuhe gebündelt aufnehmen.
Die Sachen sollten noch in Ordnung sein und sauber. Unbrauchbares geben Sie in die Restmülltonne.

 

Korken:
Zahlreiche Gemeinden nehmen saubere Flaschenkorken aus Kork ohne Papierreste oder Verschlusskapsel entgegen. Auch bei den Wertstoffwirtschaftszentren können Sie kostenlos Korken aus Kork abgeben. Kunststoffkorken werden gegen Gebühr angenommen.

 

Kühlgeräte:
Sie können kostenlos bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden. Bei der Sperrmüllsammlung werden Kühlgeräte nicht mehr mitgenommen, sondern auf Abruf entsorgt. Die Abholung kann bei der Fa., Remondis unter der Telefonnummer 06323/805280 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr angemeldet werden.

 

Kunststofffolien:
Folien aus der Landwirtschaft nehmen die Wertstoffwirtschaftszentren gebührenpflichtig an. Verpackungsfolien, Futtermittel-, Düngemittel-, Torf- und Trockenmittelsäcke mit dem Grünen Punkt gehören in den Wertstoffsack.

 

Leuchtstoffröhren:

> Energiesparlampen

 

Matratzen:

> Sperrmüll oder Anlieferung bei den Wertstoffwirtschaftszentren

 

Mineralfasern:

Sie werden als Glas-, Stein- oder Schlackewolle zur Wärme- und Schallisolierung eingesetzt. Die heute handelsüblichen Mineralwollmatten mit RAL-Gütezeichen werden - im Gegensatz zu vor 1995 produzierten - nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft. Entsorgt werden können alle mineralfaserhaltigen Isolierungen aber nur durch spezielle Unternehmen. Adressen erfahren Sie von uns auf Anfrage oder von den bekannten Entsorgungsunternehmen.

 

Möbelholz:

Wird beim Sperrmüll-Holz mitgenommen oder kann kostenlos bei den Wertstoffwirtschaftszentren abgegeben werden. Große Möbel wie Schränke müssen zerlegt oder zerschlagen angeliefert werden.

 

Ölfässer, Öltanks:
Gereinigte und zerschnittene Behälter können Sie gegen eine Gebühr bei den Wertstoffwirtschaftszentren anliefern. Verunreinigte Behältnisse müssen von qualifizierten Fachbetrieben gereinigt werden.

 

Polstermöbel:

Wird beim Sperrmüll-Rest mitgenommen oder kann gegen eine Gebühr bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Rollläden:
Die Wertstoffwirtschaftszentren nehmen sie gegen eine Gebühr an.

 

Sanitärkeramik:
> Bauschutt, Waschbecken, Toilettenschlüsseln, Fliesen

 

Spritzen:
Kleinere Mengen können Sie in einem stichfesten und bruchsicheren Kunststoffbehälter mit Deckel sammeln und über die Restmülltonne entsorgen.

 

Steine:
> Bauschutt

 

Teppiche und Teppichböden:
Sie werden bei dem Sperrmüll mitgenommen. Gegen eine Gebühr können sie bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Tierkadaver:
Sie müssen gesondert entsorgt werden und dürfen auf keinen Fall zum Biomüll. Weitere Informationen erhalten Sie vom Veterinäramt der Kreisverwaltung Telefon (06341) 940-361.

 

Tonerkartuschen:

> Druckerpatronen

 

Transportverpackungen:
Dazu zählen auch Paletten, Obst- und Weinkisten. Sie müssen grundsätzlich vom Hersteller, Vertreiber oder Spediteur zurückgenommen werden. 

 

Türen:
Sie gehören nicht zum Sperrmüll. Gegen eine Gebühr können sie bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Wasser- oder Weintanks:

Sie gehören nicht zum Sperrmüll. Gegen eine Gebühr können sie bei den Wertstoffwirtschaftszentren angeliefert werden.

 

Weihnachtsbäume:
> Grünabfälle

 

Windeln:
Sie gehören in die Restmülltonne. Für gelegentlich anfallende Übermengen gibt es einen speziellen Windelsack > Abfallsäcke.

 

Wurzelwerk:
> Grünabfälle


Landkreis Südliche Weinstraße