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Abteilungen, Referate und Einzelbereiche

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gliedert sich in Dezernate, Abteilungen, Referate und Einzelbereiche.

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu den einzelnen Organisationseinheiten zu erhalten. Die Angaben über unsere Servicezeiten, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen sollen Ihnen den Kontakt mit der Kreisverwaltung erleichtern und "rund um die Uhr" ermöglichen. Die Erläuterungen über unsere Aufgaben und Dienstleistungen werden Ihnen behilflich sein, schnell und direkt die für Ihr Anliegen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festzustellen.

 

Baugenehmigung - Verlängerung

Die Baugenehmigung gilt - sofern sie nicht kürzer befristet ist - grundsätzlich vier Jahre. Das heißt, dass man als BauherrIn nach Erhalt der Genehmigung vier Jahre Zeit hat, mit dem Bau zu beginnen. Wenn nicht mit dem Bau begonnen wird, erlischt die Baugenehmigung. Gleiches gilt, wenn die Bauarbeiten für mehr als vier Jahre unterbrochen werden.

 

Die Genehmigung kann um bis zu vier Jahre verlängert werden. Bei der Verlängerung fallen Gebühren an, die sich an den Genehmigungsgebühren orientieren.

 

Der Antrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung schriftlich bei der Kreisverwaltung einzureichen.


Zuständige Mitarbeiter

Hoffmann, Ina Telefon: 06341 940-236
Ina.Hoffmann@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-511



Dokumente

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