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Was erledige ich wo?

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z. B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, benötigen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Diese Belehrungen informieren über unbedingt notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.

 

Jeder der gewerbsmäßig erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes. (Die Belehrung ist gesetzlich nicht notwendig, wenn der Betroffene im Besitz eines "alten" Gesundheitspasses/Gesundheitszeugnisses gem. § 18 Bundesseuchengesetz ist).

 

Bei unserem Gesundheitsamt finden die Belehrungen jeweils montags um 14.00 Uhr und freitags um 9.45 Uhr statt.

 

Eine vorherige persönliche oder schriftliche Anmeldung, gerne auch per Fax, mit anschließender telefonischer Terminabfrage, ist erforderlich. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist bei den unten aufgeführten Dokumenten hinterlegt und kann heruntergeladen werden. Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln finden Sie in unserem   Merkblatt (deutsch) bzw. Merkblatt (Fremdsprache) und im  Gesetzesauszug .

 

In Vorbereitung auf die Belehrung lesen Sie bitte unbedingt die Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln.

 

Die Terminvergabe erfolgt montags bis donnerstags von 11.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.

 

Die Belehrung setzt eine Verständigung in deutscher Sprache voraus. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, besteht die Möglichkeit einen Termin für eine Einzelbelehrung zu vereinbaren. Bitte kommen Sie dann in Begleitung eines Dolmetschers.

 

Die Belehrung kostet 25,50 €. Die Gebühr ist vor Beginn der Belehrung in bar zu entrichten.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere zuständigen Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.

 


Zuständige Mitarbeiter

Bierle, Gerda Telefon: 06341 940-606
gesundheitsamt@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-512

Weiß, Gabriele Telefon: 06341 940-606
Gabriele.Weiss@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-512



Dokumente

Abt. 4 - Belehrung IfSG, Anmeldung und Infos
Landkreis Südliche Weinstraße

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