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Was erledige ich wo?

Modernisierung von Wohnungen

Finanzierungshilfen für die Modernisierung von Wohnungen

 

Das Modernisierungsprogramm ist ein Teil der Bemühungen des Landes, die Wohnungsversorgung der Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen zu sozial verträglichen Bedingungen zu verbessern. Deshalb fördert das Land Rheinland-Pfalz die Modernisierung von Wohnungen mit zwei sich ergänzenden Angeboten, die sich insbesondere nach dem geplanten Investitionsvolumen und der Art und Höhe der Förderung unterscheiden.

 

Im Modernisierungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz werden

  • selbst genutztes Wohneigentum und
  • Mietwohnungen

gefördert.

 

Die Förderung erfolgt über Investitionszuschüsse bei kleineren Maßnahmen bis maximal 10.000 EUR förderungsfähiger Kosten je Wohnung oder durch ein vom Land zinsgarantiertes Hausbankdarlehen bei größeren Maßnahmen ab 10.000 EUR förderungsfähiger Kosten. Dabei gewährleistet das Land Rheinland-Pfalz für einen Förderzeitraum festgeschriebene Zinshöhen.

 

Die Förderangebote richten sich an Eigentümer von selbst genutztem Wohneigenum, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Eigentümer von Mietwohnungen, die preiswerte Wohnungen bis zur Mietobergrenze nach Durchführung der Modernisierung zur Verfügung stellen, können ebenfalls gefördert werden.

 

Die Modernisierung muss den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.

 

Auskünfte über die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der Modernisierung erhalten Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Wohnraumförderung Ihrer Kreisverwaltung sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, die auch die Antragsvordrucke zur Verfügung stellen und die Förderungsanträge entgegennehmen.

 

Weitere Hinweise zur sozialen Wohnraumförderung erhalten Sie auch beim  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Auf der Internetseite der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz in Mainz sind u. a. auch die Antragsvordrucke (Bereich Service) hinterlegt.

 

Erfragen Sie Ihre Möglichkeiten! 


Zuständige Mitarbeiter

Jung, Martina Telefon: 06341 940-201
Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-7201

Zorn, Hans Telefon: 06341 940-202
Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-7202



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Landkreis Südliche Weinstraße

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