Finanzierungshilfen für die
Modernisierung von Wohnungen
Das Modernisierungsprogramm ist ein Teil
der Bemühungen des Landes, die Wohnungsversorgung der Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen zu sozial verträglichen Bedingungen zu verbessern.
Deshalb fördert das Land Rheinland-Pfalz die Modernisierung von Wohnungen mit zwei sich ergänzenden Angeboten, die sich insbesondere nach dem
geplanten Investitionsvolumen und der Art und Höhe der Förderung unterscheiden.
Im
Modernisierungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz werden
gefördert.
Die Förderung erfolgt über Investitionszuschüsse bei kleineren Maßnahmen bis maximal 10.000 EUR förderungsfähiger Kosten je Wohnung
oder durch ein vom Land zinsgarantiertes Hausbankdarlehen bei größeren Maßnahmen ab 10.000 EUR förderungsfähiger Kosten. Dabei gewährleistet das
Land Rheinland-Pfalz für einen Förderzeitraum festgeschriebene Zinshöhen.
Die
Förderangebote richten sich an Eigentümer von selbst genutztem Wohneigenum, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Eigentümer von
Mietwohnungen, die preiswerte Wohnungen bis zur Mietobergrenze nach Durchführung der Modernisierung zur Verfügung stellen, können
ebenfalls gefördert werden.
Die Modernisierung muss den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig
erhöhen und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.
Auskünfte über die
Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der Modernisierung erhalten Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Wohnraumförderung Ihrer
Kreisverwaltung sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, die auch die Antragsvordrucke zur Verfügung stellen und die Förderungsanträge
entgegennehmen.
Weitere Hinweise zur sozialen Wohnraumförderung erhalten Sie auch beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Auf der
Internetseite der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz in Mainz sind u. a.
auch die Antragsvordrucke (Bereich Service) hinterlegt.
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