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Was erledige ich wo?

Unterhaltsansprüche

Das Jugendamt berät und unterstützt alleinerziehende Elternteile und junge Volljährige im Hinblick auf die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

 

Sollte jedoch eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich sein, kann das Jugendamt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als Beistand behilflich sein.


Zuständige Mitarbeiter

Blanz, Hans Telefon: 06341 940-465
Hans.Blanz@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-514

Burck, Christoph Telefon: 06341 940-489
Christoph.Burck@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-514

Hammer, Helga Telefon: 06341 940-466
Helga.Hammer@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-514



Dokumente

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Landkreis Südliche Weinstraße

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