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Was erledige ich wo?

Aussiedlerangelegenheiten

Deutschen Volkszugehörigen aus der ehemaligen UdSSR werden nach den Maßgaben des Bundesvertriebenengesetzes für den erlittenen Gewahrsam pauschale Entschädigungen in Form von Eingliederungshilfen gewährt. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

 

Anerkennung als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und der endgültigen Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit, der Eigenschaft als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in nach dem Bundesvertriebenengesetz erstellen wir

  • Bescheinigungen nach § 15 Abs. 1 BVFG werden seit 01.01.2005 zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt.
  • Ausweise
  • Ersatzausweise

Wysows

Wir stimmen den Anforderungen (Wysows) zu, die Einwohner des Landkreises Südliche Weinstraße für ihre Angehörigen oder Bekannten deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Volkszugehörigkeit benötigen, um eine Ausreisegenehmigung aus der ehemaligen UdSSR zu erhalten.

 

Die Wysows selbst erteilt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Landau, Haardtstr. 4a, 76829 Landau, Telefon (06341) 140-0.


Zuständige Mitarbeiter

Gerhardt, Jan Telefon: 06341 940-441
Jan.Gerhardt@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-515



Dokumente

Keine Dokumente vorhanden.
Landkreis Südliche Weinstraße

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