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Was erledige ich wo?

Baulast

Baulasten werden eingetragen als öffentlich-rechtliche Absicherung von baurechtlichen Anforderungen. Dies kann sich beziehen auf den Nachweis von Stellplätzen, die Übernahme von Abstandsflächen, die Gewährleistung des Brandschutzes und vieles weitere mehr.

 

Meist werden Sie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf das Erfordernis einer Baulasteintragung hingewiesen. In Einzelfällen kann eine Baulast aber auch eigenständig eingetragen werden. Es muss aber immer ein Bezug zu einem aktuellen Bauvorhaben bestehen.

 

Die Baulast wird bei der Kreisverwaltung im Baulastenverzeichnis geführt. Eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt nicht. Daher empfiehlt es sich, z. B. vor dem Kauf eines Grundstückes, eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. 


Zuständige Mitarbeiter

Herrmann, Werner Telefon: 06341 940-235
Werner.Herrmann@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-511

Hoffmann, Ina Telefon: 06341 940-236
Ina.Hoffmann@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-511



Dokumente

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Landkreis Südliche Weinstraße

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