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Was erledige ich wo?

Elternbeiträge für Kindergärten

Der Elternbeitrag zum Besuch der Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße richtet sich nach § 13 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz und wurde vom Jugendhilfe- Ausschuss des Landkreises wie folgt beschlossen:

 

Übersicht der Elternbeiträge

 

Der Elternbeitrag ist monatlich in 12 Monaten im Jahr zu entrichten. Die Höhe bestimmt sich nach dem Einkommen der Eltern und nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder für die Kindergeld oder vergleichbare Leistungen gezahlt werden.

 

Bei Eintritt in den Kindergarten wird unabhängig vom Kalendertag der volle Monatsbeitrag fällig.

 

Beispiel:

Beginnt die Eingewöhnungsphase eines Einjährigen am 14. des Monats wird für diesen Monat der volle Elternbeitrag fällig.

 

Die Berechnung des einkommensabhängigen Elternbeitrages für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres bzw. für Hortkinder erfolgt durch das Kreisjugendamt.

Entsprechende Informationen zur Beitragsberechnung bzw. das Formular zur Beitragsberechnung sind direkt hier, in den Kindergärten oder beim Jugendamt erhältlich.

 

Für einkommensschwache Familien besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen wird. Entsprechende Informationen zur Elternbeitragserstattung bzw. das Formular zur Elternbeitragserstattung sind direkt hier, den Kindergärten oder beim Jugendamt erhältlich.

 

Der Besuch der Kindertagesstätten ist für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei.


Zuständige Mitarbeiter

Huber, Sabine Telefon: 06341 940-463
Sabine.Huber@suedliche-weinstrasse.de Fax: 06341 940-514

Neupert, Silvia Telefon: 06341 940-469
Silvia.Neupert@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-514



Dokumente

Abt. 5 - Erstattung Elternbeiträge - Hauslastenberechnungsbogen
Abt. 5 - Erstattung Elternbeiträge - Antrag
Abt. 5 - Berechnung Elternbeiträge
Landkreis Südliche Weinstraße

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