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Was erledige ich wo?

Fahrkarten für Schüler

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße übernimmt bei allen Grund- und Hauptschülern bis Klasse 9, der Realschule plus Schüler bis Klasse 10 und der Schüler der  Berufsvorbereitungsklassen der im Kreisgebiet liegenden Schulen auf Antrag die Kosten der Beförderung.

 

Für alle Hauptschüler der Klasse 10 und für alle schulpflichtigen  Gymnasiasten und Berufsfachschüler des Kreises werden die  Kosten der Schülerbeförderung auf Antrag teilweise übernommen. Bei niedrigem Einkommen der Familie oder 3 schulpflichtigen Kindern in der Familie, für die eine Zuzahlung zu leisten ist, kann für das jüngste Kind ein Erlass gewährt werden.

 

Die Fahrkartenanträge sind in den jeweiligen Schulsekretariaten zu stellen.


Zuständige Mitarbeiter

Messemer, Petra Telefon: 06341 940-126
Petra.Messemer@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-500

Rinck, Susanne Telefon: 06341 940-171
Susanne.Rinck@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-500



Dokumente

Abt. 2 - Antrag Erlass Eigenanteil Schülerbeförderung
Landkreis Südliche Weinstraße

Hinweise zur Handhabung
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