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Was erledige ich wo?

Betreutes Wohnen für behinderte Menschen

Gefördert wird Betreutes Wohnen für behinderte Menschen im Rahmen von Wohngruppen, Einzelwohnen und Wohnen in Zweiergemeinschaften durch freie Träger, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sind. Auch kommunale Gebietskörperschaften oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts bieten Betreutes Wohnen an.

 

Im Betreuten Wohnen werden behinderte erwachsene Menschen die auf absehbare Zeit oder auf Dauer nicht in der Lage sind, ein selbständiges Leben zu führen, andererseits nicht oder nicht mehr auf stationäre Hilfe (Heimunterbringung) angewiesen sind, ambulant betreut, nachdem der Hilfebedarf ermittelt und über die Hilfeerbringung in der Hilfeplankonferenz entschieden wurde.


Zuständige Mitarbeiter

Flickinger, Ilse Telefon: 06341 940-426
Ilse.Flickinger@suedliche- weinstrasse.de Fax: 06341 940-515



Dokumente

Abt. 4 - Sozialhilfe wirtschaftliche Belastung
Abt. 4 - Sozialhilfefragebogen
Abt. 4 - Sozialhilfe Erklärung über Vermögen
Abt. 4 - Entbindung Schweigepflicht
Abt. 4 - Ermächtigung Bankauskunft
Landkreis Südliche Weinstraße

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