„Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf wurde zwar beispielsweise das ‚Sozialraumbudget‘ leicht erhöht, das ‚Entwicklungsbudget‘ von 22 Millionen Euro jedoch gestrichen. Das für die Südliche Weinstraße vorgesehene Sozialraumbudget in Höhe von 1,111 Millionen Euro könnte bei gutem Verlauf vielleicht ausreichen, um das bisher separat finanzierte Sonderpersonal für beispielsweise französische Spracharbeit, verhaltensauffällige Kinder oder interkulturelle Arbeit zu bezahlen. Keinesfalls können diese Mittel jedoch ausreichen, um die im Gesetz avisierten zusätzlichen Aufgaben wie Inklusion, niederschwellige Beratung oder Kita-Sozialarbeit zu finanzieren“, mahnt Landrat Dietmar Seefeldt.
Ein weiteres markantes Beispiel sei der Planungspuffer bei der Personalbemessung, wie der Erste Kreisbeigeordnete Marcus Ehrgott erklärt: „Bisher bestand bei einer Gruppengröße von 20 bis 25 Kindern ein relativ großer Planungsspielraum, welcher gerade in ländlichen Strukturen oft erforderlich war. Mit dem neuen Gesetz würde langfristig nur noch ein Puffer von 8 Prozent zur Verfügung stehen, was bei der aktuellen Belegung bedeuten würde, dass 4 Prozent der Stellen nicht mehr vom Land bezuschusst würden und damit die Gefahr besteht, dass 21 Stellen abgebaut werden müssen“, so Ehrgott.
Grundsätzlich werde der vorgesehene Ausbau von Ganztagesplätzen begrüßt, da dieses Angebot gut und immer stärker angenommen wird, so Seefeldt und Ehrgott. „Eine durchgehende Betreuung über mindestens sieben Stunden würde jedoch mehr Personal erfordern als über sieben Stunden in zwei Blöcken, da die Pausenzeit der ErzieherInnen zusätzlich einzurechnen ist. Es besteht demnach insgesamt ein erhöhter Personalbedarf, welcher bei der Landesbeteiligung keinerlei Berücksichtigung findet. Von derzeit 2.370 Ganztagesplätzen im Landkreis Südliche Weinstraße muss mit einer Zunahme auf 90 Prozent und damit auf 3.870 Plätze gerechnet werden. Dass dies zusätzliche Nutzflächen für Küchen, Essen oder Schlafen nötig macht, erklärt sich von selbst“, betonen der Kreischef und sein Stellvertreter. Das würde auch bedeuten: Es dürften Baukosten im 6-stelligen erforderlich werden. „Die vom Land angebotene Unterstützung von durchschnittlich 5.400 Euro pro Kita ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir fordern von der Landesregierung wiederholt eine schnelle und umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfs, und zwar im Sinne der Kinder, ihrer ErzieherInnen und Eltern!“, appellieren Landrat Dietmar Seefeldt und der Erste Kreisbeigeordnete Marcus Ehrgott.