„Die Kritik der Grünen, die den Mitarbeitern der Ausländerbehörde Rücksichtslosigkeit, Respektlosigkeit und die Stürmung des Hauses in Gestapo-Manier vorwirft, weise ich aufs Schärfste zurück. Die Frau sollte aufgrund der Dublin III-Verordnung nach Italien abgeschoben werden. In Begleitung eines Arztes waren die Mitarbeiter der Ausländerbehörde in der Wohnung der Frau, in der beim Eintreffen der Mitarbeiter bereits Licht brannte und deren Tür schon nach kurzem Anklopfen geöffnet wurde. Eine Stürmung der Wohnung fand in keinster Weise statt. Durch die Mitbewohnerin wurde der Aufenthalt im Pfalzklinikum bekannt. Die Abschiebung aus dem Krankenhaus wurde im konkreten Einzelfall geprüft und der von der Ausländerbehörde beteiligte und anwesende Arzt hat entschieden, dass es keine Einwände gegen eine Rückführung gibt. Der Arzt bestätigte die Flugreisetauglichkeit, zudem begleitete er die Frau während des Fluges nach Italien. Medizinische Zwischenfälle gab es nicht. Die Abschiebung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde auf diese Art und Weise zu diffamieren ist ungehörig. An niemandem, auch nicht den Mitarbeitern, gehen diese Situationen spurlos vorüber“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Auch der zuständige Kreisbeigeordnete Helmut Geißer verteidigt das Vorgehen der Behörde: „Die Abschiebung war rechtlich in Ordnung, es lag eine richterliche Durchsuchungserlaubnis des Verwaltungsgerichts vor. Auch die Abholung bei Nacht aus der Klinik war nicht zu beanstanden.“
Die Aufnahmebedingungen von Italien sehen vor, dass sogenannte „Dublinüberstellungen“ nur bis 14 Uhr eines Tages angenommen werden. „Diese Fristen müssen mit den Vorgaben der Fluggesellschaften in Einklang gebracht werden, sodass es im konkreten Fall notwendig war, die Frau in der Nacht abzuholen, damit der Flug um 7 Uhr morgens angetreten werden konnte“, erläutert der zuständige Kreisbeigeordnete.
Landrat Dietmar Seefeldt appelliert ferner an die politischen Kräfte: „In Verbindung mit dem hiesigen Fall von Gestapo-Manier zu sprechen, ist inakzeptabel. Vergleiche mit Gestapo-Methoden verbieten sich. Diese sind nicht nur zutiefst unhistorisch, sie rücken die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in die Nähe eines verbrecherischen Regimes. Die Mitarbeiter aber handeln nach den Gesetzen und Regeln eines freiheitlich-demokratischen Staates mit unabhängiger Gerichtsbarkeit. Die Formulierungen wären sicherlich einer strafrechtlichen Würdigung zugänglich. Im Übrigen wurden alle Fraktionen in der Kreisausschusssitzung am 21. Januar über die Abschiebung und deren Hintergründe informiert.
Insgesamt bin ich schon sehr verwundert über den generellen Sprachgebrauch – gestern die SPD, heute die Grünen – mal polternd, mal die Grenzen der Beleidigung überschreitend. Ist das das Bild, das Parteien abgeben und damit Wähler von sich überzeugen und an die Wahlurnen locken wollen?“, so Landrat Dietmar Seefeldt.
Er knüpft damit an seine Neujahrsansprache an: „Ich bitte Sie daher in Ihren ‚Wahl-Kampagnen‘ nicht zu verletzen oder gar zu hetzen. Denn am Ende gewinnt – davon bin ich überzeugt – wer aufrichtig, authentisch und vor allen Dingen empathisch bleibt“.