Zum geplanten Masernschutzgesetz, das das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat, äußert sich Landrat Dietmar Seefeldt wie folgt:
„Deutschland hat sich wiederholt zu dem Ziel der Weltgesundheitsorganisation bekannt, Masern und Röteln zu eliminieren und hat ein Nationalen Aktionsplan zum Erreichen der Elimination der Masern und Röteln erstellt. Die Voraussetzung um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Impfquote für die zweite MMR-Impfung von
95 Prozent für die entsprechende Altersgruppe - im Landkreis Südliche Weinstraße lag der Prozentsatz der vollständig Kinder bei der Einschulungsuntersuchung im Schuljahr 2018/2019 bei 92,03 Prozent, in der Stadt Landau bei 91,63 Prozent. Nur bei einer hohen Durchimpfungsrate ist gewährleistet, dass auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, indirekt über den sogenannten Herdenschutz sicher vor zum Teil lebensgefährlichen Erkrankungen geschützt werden. Für eine hohe Impfquote spricht auch die Tatsache, dass in Kitas auch Kinder unter zehn Monaten, die noch nicht geimpft werden dürfen, aufgenommen werden, die ebenfalls auf den Herdenschutz angewiesen sind.
Ich begrüße die Masernimpfpflicht, schließlich gehören die Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie können tödlich enden und schwere Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Durch konsequente Impfvorgaben kann die Krankheit ausgerottet werden. Das neu auf den Weg gebrachte Masernschutzgesetz kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten, denn die Impfpflicht ist ein geeignetes Mittel, um den weltweiten Anstieg der Erkrankungen an Masern wirksam einzudämmen.“
19 Juli 2019