Über die Vorverlegungen entscheiden die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden; mehrere dieser Ämter haben für ihren Zuständigkeitsbereich bereits zugestimmt.
Die frühen Abfuhren werden, soweit möglich, zunächst in Randbereichen und Gewerbegebieten durchgeführt, um die Lärmbelästigung in Wohngebieten gering zu halten.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Müllgefäße rechtzeitig bereitzustellen, sodass diese ab 5:00 Uhr geleert werden können. Es wird empfohlen, die Gefäße bereits am Vorabend zu platzieren.