Aus diesem Grund informiert die Kreisverwaltung über Folgendes:
• Im Landkreis Südliche Weinstraße werden die gelben Wertstoffsäcke von der Firma Süd-Müll GmbH & Co.KG im Auftrag des Dualen Systems Deutschland GmbH verteilt, eingesammelt und entsorgt.
• Sollten Bürger zu den Abholterminen keine gelben Wertstoffsäcke mehr zur Verfügung haben, werden die abzugebenden Verpackungen (alle Leichtverpackungen mit Ausnahme von Glas und Papier, Pappe und Kartonagen) auch dann mitgenommen, wenn diese in durchsichtigen Plastiksäcken bereitgestellt werden. Dies ist mit dem Unternehmen so abgesprochen.
• Bei Bedarf können Wertstoffsäcke bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreisverwaltung nachgefasst werden.
• Der Landkreis Südliche Weinstraße bzw. der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft hat im Hinblick auf die Verteilung der gelben Wertstoffsäcke und deren Einsammlung keinerlei vertragliche Bindungen mit der Firma Süd-Müll und somit keine rechtlichen Möglichkeiten auf deren Leistung Einfluss zu nehmen.
• Für den Fall dass Fragen oder Beschwerden zur Verteilung oder zur Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke bestehen, (beispielsweise wenn diese nicht abgeholt oder einzelne Wertstoffsäcke liegengelassen wurden) stehen dafür Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. Süd-Müll unter der Telefonnummer 0800 - 7701001 als Ansprechpartner zur Verfügung.
• Eventuelle Beschwerden über das Unternehmen Süd-Müll können an dessen Auftraggeber gerichtet werden. Auftraggeber und damit Vertragspartner der Firma Süd-Müll ist:
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD), Frankfurter Straße 720-726, 51145 Köln (Porz-Eil).
Ansprechpartner beim DSD ist Jürgen Klute, Regionalabteilung Entsorgung West, Tel.: 02203 - 937236, Fax: 02203-937692, E-Mail: juergen.klute@gruener-punkt.de.
• Abfuhrtermine für die gelben Wertstoffsäcke werden von der Firma Süd-Müll in eigener Zuständigkeit, als Vertragspartner von Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, festgelegt, der Landkreis hat diese Terminplanung im Zuge seiner Öffentlichkeitsarbeit und Informationspflicht in seinen jährlichen Wertstoffkalender aufgenommen.
• Über diese Termininformationen im Wertstoffkalender hinaus hat der Landkreis keine organisatorischen und finanziellen Zuständigkeiten für die gelben Wertstoffsäcke, insbesondere werden dafür keine Abfallentsorgungsgebühren erhoben.