Im aktuellen Förderjahr gibt es Neuerungen, von denen die Gemeinden noch stärker profitieren werden. Der bisherige Fördersatz für private Vorhaben wird von 30 auf 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht: „So wird die Zuwendung von bisher maximal 20.452 Euro auf nunmehr maximal 30.000 Euro festgesetzt. Ab diesem Jahr kann außerdem in sechs Nicht-Schwerpunktgemeinden pro Landkreis die Erstellung oder Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes beantragt werden. Während die Förderhöhe in anerkannten Schwerpunktgemeinden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt (bis maximal 10.000 Euro), erhalten Nicht-Schwerpunktgemeinden 80 Prozent bzw. maximal 9.000 Euro“, erklärt Landrat Dietmar Seefeldt.
Für die Stärkung der Innenentwicklung steht den privaten und öffentlichen Bauherren eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung. Zusammen mit der Dorfmoderation wird damit ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt. Zudem kann ein zukunftsbeständiges Leitbild entwickelt werden. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind elementare Bestandteile der zu erarbeitenden Entwicklungskonzepte.
"In den letzten Jahren haben wir im Landkreis sehr gute Erfahrungen durch die Anerkennung zu sogenannten Schwerpunktgemeinden gemacht. Die Aufnahme in das Landesprogramm beispielsweise von Birkweiler, Böchingen, Niederhorbach, Rohrbach, Roschbach, Edesheim, Göcklingen und Impflingen haben neue Planungs- und Investitionsimpulse in die Dörfer gebracht. Ein besonderes Beispiel ist Weyher, das 2015 die Anerkennung erhielt, erfolgreich am Wettbewerb ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ teilnahm und mit Schwung die bundesweite Auszeichnung der Goldplakette eroberte. Ich freue mich sehr über diese Chancen, die den Dörfern geboten wird und bin sicher, dass Gleiszellen-Gleishorbach und Schweighofen viel daraus machen werden", so Landrat Seefeldt.