Umstrukturierungsprogramm 2019 / 2020 für Rebflächen: Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2020


Die Antragsfristen 2. bis 31. Mai 2019 für den Antragszeitraum Frühjahrs 2019 und 2. bis 30. September für den Antragszeitraum Herbst 2019 gelten für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2020) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 30. September 2019 ist nicht möglich.

Die Antragsunterlagen und das Merkblatt werden nicht mehr in Papierform bei der Kreisverwaltung vorgehalten. Diese können nur noch über die Homepage www.suedliche-weinstrasse.de -Umstrukturierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden.

Deshalb wird empfohlen, den Antrag über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wip.lwk-rlp.de EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie beim Referat Landwirtschaft und Weinbau, Thorsten Schultz, Tel.: 06341/940 371 oder via E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller einen Bescheid, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt Ende September (Früjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung.

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