Der Jugendhilfeausschuss besteht neben den stimmberechtigten Mitgliedern im Kreisausschuss aus fünf Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, dem Landrat oder dessen ständige/r Vertreter/in und zwei Frauen und/oder Männern, die auf Vorschlag der als Träger der Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände gewählt werden.
Auf Vorschlag der sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wurden als Vertreter der Jugendverbände Christoph Seither (kath. Jugendzentrale) und Roland Götz (Jugendfeuerwehr) gewählt. Als deren Vertreter sind Hiltrud Heupel (kath. Jugendzentrale) und Johannes Buchhardt (evangelische Jugendzentrale) gewählt worden. Als Vertreter der „anerkannten Träger der freien Jugendhilfe“ wurden Gabriele Paulus-Mayer (Diakonisches Werk der Pfalz) und Elisabeth Traunmüller (Caritasverband) gewählt, in deren Vertretung sind Sandra Borz (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Heinrich Braun (Kinderschutzbund) nun im Jugendhilfeausschuss tätig.
Darüber hinaus wurde als Vertreterin der Kreisverwaltung in der Besuchskommission mit der Befähigung zum Richteramt Ass. jur. Anke Menges berufen. Menges tritt die Nachfolge von Fabia Heischling an, die bislang wird für die Besuchskommission als Vertreterin mit der Befähigung zum Richteramt tätig war. Aufgabe der Besuchskommission nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) ist es, die Einrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr zu besichtigen, um zu prüfen, ob die Rechte der untergebrachten Personen nach diesem Gesetz gewahrt werden. Einrichtungen nach dem PsychKG sind im Landkreis Südliche Weinstraße das Pfalzklinikum und das Pfalzinstitut in Klingenmünster sowie die Privatklinik Bad Gleisweiler. Die Mitglieder der Besuchskommission werden vom Kreistag für jeweils fünf Jahre berufen. Die Besuchskommission des Landkreises besteht aus sechs Mitgliedern und setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Angehörigen, einem Vertreter der psychiatrieerfahrenen Personen, einem Vertreter des Psychiatriebeirats, einem Vertreter je nach örtlichen Gegebenheiten, einer Person mit Befähigung zum Richteramt und einem Arzt für Psychiatrie.