Die nun beschlossene Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Fläche bis zu 800 qm unter Erfüllung der hygienischen Auflagen, veranlasst das Hygieneteam des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und Stadt Landau zur Herausgabe einer Handreichung.
Wir bitten um die Beachtung folgender Punkte:
Händehygiene
Für die Mitarbeiter sollte eine Waschgelegenheit mit warmem fließendem Wasser, Seife, Einmalhandtüchern und Flüssigdesinfektionsmittel, zur Verfügung stehen. Bei der derzeitigen Desinfektionsmittelknappheit kann notfalls Alkohol mit mind. 70 % verwendet werden.
Richtiges Händewaschen sieht folgendermaßen aus:
Seifenwaschung gründlich, mind. 20 Sekunden, mit warmen Wasser, abtrocken mit Papiertuch. Danach, falls vorhanden, mit Händedesinfektionsmittel einreiben und an der Luft trocknen lassen - danach Hautpflege.
Im Verkauf von Lebensmitteln sollten Einmalhandschuhe getragen werden, die mindestens stündlich zu wechseln sind.
Abstand
Der Abstand zwischen den Kunden sollte mind. 1,50 m bis 2 m betragen.
Abstände können durch bunte Klebstreifen am Boden markiert werden.
Kunden vor dem Geschäft müssen auch mit dem gebotenen Abstand warten.
Hygiene im Verkaufsraum
Waren sollten nicht vom Kunden angefasst werden- auch nicht mit Handschuhen.
Hierfür sollten entsprechende Hygienehinweise auch an der Eingangstür angebracht werden.
Download Infoblatt
Türgriffe, Einkaufskörbe, Ablageflächen- z. B. Theken, sind regelmäßig desinfizierend zu wischen. Sofern der notwendige Abstand nicht sicher gewährleistet werden kann, sind Schutzscheiben für Kassen- und Thekenpersonal anzubringen.
Masken
Das Tragen von Stoffmasken stellt zwar keinen sicheren Schutz gegen das Corona-Virus dar, beugt aber, in einem begrenzten Umfang die Verbreitung von Tröpfchen vor; daher wird diese Maßnahme für das Personal empfohlen.
Für Fragen stehen wir Ihnen über das Bürgertelefon unter 06341/940555 gern zur Verfügung
Ihr Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße