Informationen über die Anmeldepflicht, Test- bzw. Nachweispflicht und Quarantänepflicht bei Einreise aus dem Ausland erhalten sie hier.
Auch das Bundesministerium für Gesundheit informiert unter folgendem Link über die geltenden Regelungen der Corona-Einreiseverordnung.
Ergänzend zu den Regelungen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt die Allgemeinverfügung des Landkreises Südliche Weinstraße vom 26.03.2021, dass Grenzgänger* und Grenzpendler** zweimal innerhalb einer Kalenderwoche ein negatives Testergebnis im Bezug auf eine SARS-CoV-2 Infektion vorweisen können müssen, sollten sie an mindestens zwei Tagen pro Kalenderwoche aus einem Hochrisikogebiet einreisen.
Welche Anforderungen die Tests dabei erfüllen müssen, ist auf der Seite des RKI unter folgendem Link aufgeführt.
Die gleichen Bestimmungen gelten für Personen, die innerhalb einer Kalenderwoche mindestens zwei Mal aus einem Hochinzidenzgebiet aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten bzw. der Ehegattin, des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin sowie aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts einreisen.
In diesen Fällen reicht es aus, sich einmal pro Woche unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Eine Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht hierbei nicht.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen.
Ebenfalls von einer Testpflicht befreit sind nach der Coronavirus-Einreiseverordnung Personen, welche durch ein Hochinzidenzgebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen. Dies gilt auch bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren. Weitere Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht können Sie den beiden ersten Links entnehmen.
*Grenzpendler sind Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben und im Ausland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Sie kehren regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurück.
**Grenzgänger sind Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Rheinland-Pfalz arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Sie kehren regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurück.
Risikogebiete
Informationen über aktuelle Risikogebiete erhalten Sie unter folgendem Link.