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Die Ausländerbehörde informiert

13.02.2023

Informationen zu den aktuellen Vorkommnissen hinsichtlich der Erdbeben in Syrien und in der Türkei.

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse hinsichtlich der Erdbeben in Syrien und in der Türkei steigen die telefonischen Anfragen bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße stetig an.
Aus diesem Grund möchte die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße schnellstmöglich auf die häufigst gestellte Frage eingehen und Sie in Bezug auf die Möglichkeiten zur Einreise nach Deutschland Ihrer Angehörigen aus Syrien und aus der Türkei weitgehend informieren:


Bürger, die Ihre Familien/Angehörigen nach Deutschland holen möchten, können lediglich ein Besuchsvisum (90 Tage) bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in der Türkei und Syrien (umliegenden Auslandsvertretungen z. B. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) beantragen. Die Informationen zur Beantragung eines Besuchsvisums im entsprechenden Ausland können Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes einsehen:

Ich möchte meine türkischen/ syrischen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?
Am Visumverfahren hat sich nichts geändert: Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Laut Auswertigem Amt werden die Visastellen im Rahmen des Visumverfahrens jedoch die schwierige humanitäre Situation vor Ort berücksichtigen.

Ganz konkret gilt zunächst für Antragstellende mit bereits bestätigten Terminen für unser vom Erdbeben betroffenes Visumantragsannahmezentrum Gaziantep, dass ihr Termin nicht verfällt. Stattdessen können die bestätigten Termine in einem der anderen Visumantragsannahmezentren in der Türkei wahrgenommen werden, ohne dass eine erneute Buchung erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und des externen Dienstleisters iData.

Erdbebenopfer, die für die nächsten Monate (insgesamt bis zu 90 Tage) bei Angehörigen in Deutschland unterkommen möchten, können ein Besuchsvisum beantragen. Dafür müssen die folgenden Nachweise erbracht werden:

  • die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (bspw. durch eine Einladung)
  • Nachweis über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise (bspw. Vorlage eines Flugtickets, Verpflichtungserklärung des Einladenden oder Nachweise über Bankguthaben des Reisenden). Verpflichtungserklärungen können über die Ausländerbehörde des Landkreises eingeholt werden. Weitere Informationen hinsichtlich der Einholung der Verpflichtungserklärung finden Sie hier. 
    Bitte beachten Sie, dass zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung zwingend vorab ein Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart werden muss. Die Verpflichtungserklärung kann nur ausgestellt werden, wenn die Unterlagen vollständig beim Termin vorliegen!
  • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung
  • Absicht des Antragsstellers, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums den Schengenraum wieder zu verlassen.

Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Die Auslandsvertretungen stellen auf ihren Webseiten umfassende Informationen zur Visumsbeantragung zur Verfügung.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294?view=#content_3

Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße die Ihre Angehörigen von der Türkei und Syrien mit einem Besuchsvisum (90 Tage) nach Deutschland holen möchten, benötigen eine Verpflichtungserklärung der zuständigen Ausländerbehörde. Diese Verpflichtungserklärung können Sie als Bürger des Landkreises bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße beantragen. Bitte beachten Sie, dass zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung zwingend vorab ein Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart werden muss. Die Verpflichtungserklärung kann nur ausgestellt werden, wenn die Unterlagen vollständig beim Termin vorliegen!

Zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepasses)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Nachweis über Lebensunterhalssicherung (Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ggf. auch vom Ehepartner ODER bei Selbstständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate ODER Renten-/Pensionsbescheid

Quelle: https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Verpflichtungserklaerung-Einladung.php

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