Referat Landwirtschaft und Weinbau
30.01.2023
Umstrukturierungsanträge Teil 2 für Rebpflanzungen im Jahr 2023
Ab dem 02. Januar 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai 2023.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Wir bitten um Beachtung, dass im Jahr 2023 die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung bis spätestens zum 30.06.2023 (einzige Frist) erfolgt sein muss. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
- Anpassung der Zeilenbreite
(nur Ahr, Mittelrhein und Mosel) Block 10 (Maßnahmen 11 – 15)
- Pflanzung von Halb- und
Hochstammreben Block 20 (Maßnahmen 21 – 25)
- Rebsortenwechsel Block 30 (Maßnahmen 31 – 55)
- Bodenordnung Block 40 (Maßnahmen 41 – 45)
- Handarbeitsmauersteillagen 51
- Querterrassierung 53
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:
- Maßnahmen 11, 21, 31 und 41 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 12, 22, 32 und 42 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 14, 24, 34 und 44 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 13, 23, 33 und 43 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahmen 15, 25, 35 und 45 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes
Material)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha
(Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von
Querterrassen)
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf unserer Homepage
https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie im Referat Landwirtschaft und Weinbau bei Herrn Schultz: Telefon 06341 / 940 371, Fax 06341 / 940 7 371,
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