Kreishaus
Kreishaus
 
 
Kreishaus
1

Referat Landwirtschaft und Weinbau

21.04.2022

Agrarförderung

Meldung der Nutzung brachliegender Flächen durch Beweidung oder Schnittnutzung zu Futterzwecken


Um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Landwirtschaft abzumildern und einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten, wurde auf Ebene des Bundes für das Jahr 2022 entschieden, dass brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ab dem 01. Juli 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden können und Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 im Jahr 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden können (Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung).

Macht ein Betrieb von dieser Möglichkeit Gebrauch, hat er die betroffenen Flächen der zuständigen Behörde bis zum 15. September 2022 zu melden. Die Meldung hat mit nachfolgendem Formular zu erfolgen und steht auf unserer Homepage
https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Agrarförderung
zum Download bereit.

Seite drucken