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Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

20.04.2022

Weitere Informationen

Wichtiges auf den ersten Blick

Wohnraum für Geflüchtete im Landkreis Südliche Weinstraße gesucht!

Wohnraum für Geflüchtete im Landkreis Südliche Weinstraße gesucht!

Zuständig für die Unterbringung im Landkreis SÜW sind die sieben Verbandsgemeinden. Diese haben teilweise eigene Unterkünfte, sind aktuell aber auch auf Hilfsangebote aus der Bevölkerung angewiesen. Freie Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine bitte direkt bei den Verbandsgemeindeverwaltungen melden.

Die Ansprechpartner in den Verbandsgemeinden sind hier aufgelistet.

Wichtige Information für Ehrenamtliche: Danke für Ihr Engagement! Um eine koordinierte Unterbringung von Geflüchteten zu gewährleisten, appellieren wir an alle Privatpersonen, die „auf eigene Faust“ Geflüchtete in den Landkreis SÜW bringen, sich unbedingt zuvor mit den Verbandsgemeinden wegen der Unterbringung abzustimmen. Allen Beteiligten ist daran gelegen, kurzfristig gute Lösungen der Unterbringung zu finden. Ohne Absprachen kann es sein, dass aktuell kein Wohnraum bereitsteht und „mitgebrachte“ Menschen an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Speyer oder Trier verwiesen werden müssen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen Registrierung und später die Weiterverteilung an die Kommunen. Das kann in manchen Fällen entgegen der Erwartung der Geflüchteten und der Helfenden sein - deswegen ist die vorherige Absprache mit den Verbandsgemeindeverwaltungen so wichtig.

Anmeldung bei der Ausländerbehörde

Geflüchtete, die (privat) im Landkreis Südliche Weinstraße unterkommen, aber hilfebedürftig (Sozialleistungen, Krankenhilfe) sind, melden sich bitte bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung. Von dort werden die Daten an die Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weitergeleitet. Anschließend erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße
ist erreichbar unter Telefonnummer 06341 940 541 oder
per E-Mail an abh@suedliche-weinstrasse.de

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier zusammengestellt (auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch verfügbar): https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html


Für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz hat der Bund zudem ein Merkblatt in verschiedenen Sprachen erstellt. Die Merkblätter finden Sie hier:

Zahlreiche weitere Fragen und Antworten hat die Landesregierung unter dem Stichwort „Fluchtaufnahme in Rheinland-Pfalz“ hier zusammengestellt: https://mffki.rlp.de/de/startseite/ukraine-krieg/faq-zur-fluchtaufnahme-aus-der-ukraine/


Für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz hat der Bund zudem ein Merkblatt in verschiedenen Sprachen erstellt. Die Merkblätter finden Sie hier:

- Merkblatt für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz in ukrainisch und englisch

- Merkblatt für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz

Erste Anlaufstelle für Geflüchtete, die privat unterkommen

Die Anlaufstelle für Geflüchtete, die privat im Landkreis unterkommen, sind die jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen. Die Verbandsgemeindeverwaltungen nehmen die Registrierung vor und geben den Geflüchteten individuell und auf die jeweilige Situation angepasst erste Auskünfte.

Die Daten der Geflüchteten werden dann von der Verbandsgemeindeverwaltung an unsere Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weitergeleitet. Anschließend nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde Kontakt auf. Die Ausländerbehörde regelt das weitere Verfahren.
Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schutz im Krankheitsfall und bei Bedarf auch Wohnraum. Ansprechpartner ist hier wieder die Verbandsgemeindeverwaltung.

Kita-Besuch

Geflüchtete Kinder können direkt bei der örtlichen Kita angemeldet werden. Falls dort alle Plätze belegt sein sollten, wird mit Unterstützung, unter anderem vom Kreisjugendamt, eine andere Lösung gefunden.

Schul-Besuch

Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben geflüchtete Kinder und Jugendliche ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit schulbesuchspflichtig.
Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Diese Kinder und Jugendlichen sind zwar nicht schulbesuchspflichtig, jedoch schulbesuchsberechtigt und können bei den örtlichen Schulen zum Schulbesuch angemeldet werden.

Darüber hinaus ist zu unterscheiden, welcher Altersgruppe die Kinder angehören: Kinder im Grundschulalter sind in der Grundschule anzumelden, in deren festgelegtem Schulbezirk der Wohnort der Kinder liegt. Soll das Kind in einer anderen Grundschule untergebracht werden (beispielsweise weil die für den Wohnort zuständige Grundschule nicht als Ganztagsschule ausgestaltet ist), dann ist hierfür die Zustimmung der Grundschule notwendig, in deren Schulbezirk der Wohnort der Grundschule liegt.

Soll das Kind in einer weiterführenden Schule angemeldet werden, dann haben die Eltern ein Wahlrecht, an welcher Schule dies geschehen soll. In der Regel wird wohl die nächstgelegene weiterführende Schule (Realschule plus oder Gymnasium) ausgewählt werden.

Bei Schülerinnen und Schülern im Alter ab ca. 15 Jahren sollte - bestenfalls im Gespräch mit der ausgewählten weiterführenden Schule - geklärt werden, welche Vorbildung und welche beruflichen Planungen vorhanden sind, eventuell ist dann eine Beschulung an einer Berufsbildenden Schule sinnvoller als an einer Allgemeinbildenden Schule.

In Förderschulen dürfen nur Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, die entweder nachgewiesenermaßen schon in der Ukraine eine entsprechende Schule besucht haben oder bei denen ein entsprechender Förderbedarf begutachtet wurde. Vorhandene Probleme mit der deutschen Sprache rechtfertigen alleine für sich gesehen niemals den Besuch einer Förderschule.

Arbeit

Die Ausländerbehörde erteilt Geflüchteten aus der Ukraine, die einen Antrag auf vorläufigen Schutz gestellt haben, zusammen mit dem Aufenthaltstitel oder der Fiktionsbescheinigung eine Arbeitserlaubnis.
Für alle Fragen zum Arbeitsmarkt oder bei Vermittlungswunsch in Arbeit wenden sich Geflüchtete aus der Ukraine bitte direkt an die örtlichen Jobcenter.

Die Arbeitsagentur wird ab Juni 2022 nur noch für diejenigen ukrainischen Geflüchteten zuständig sein, die nicht auf Leistungen nach dem SGB II, also auf Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) angewiesen sind. Informationen der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier auf Deutsch und hier auf Ukrainisch.

Rechtliches

Zu beachten ist grundsätzlich, dass Geflüchtete aus der Ukraine sich aktuell auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen in Deutschland aufhalten können. Zunächst ist ein visafreier Aufenthalt möglich, mittel- und längerfristig kann ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz ODER ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck, z.B. zum Studium beziehungsweise zur Erwerbstätigkeit ODER ein Asylantrag gestellt werden. 
Ein eventueller Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II (Asylbewerberleistungen) oder SGB XII (Sozialhilfe) kann nur erfolgen, wenn vorher eine einwohnermelderechtliche Anmeldung
bei den Verbandsgemeindeverwaltungen vorgenommen wird. Anschließend erfolgt eine Registrierung bei der Ausländerbehörde, die auch die notwendigen aufenthaltsrechtlichen Dokumente ausstellt.

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not

Der Landkreis SÜW und die Gleichstellungstellungsbeauftragte teilen folgende wichtige Informationen des deutschen Missbrauchsbeauftragten: "Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt uns derzeit vor massive Herausforderungen. Wir sind insbesondere besorgt um die Sicherheit von Frauen und Kindern, denn sie können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein. Wir möchten deshalb ukrainische Frauen in Deutschland über unsere bestehenden Hilfeangebote informieren und gleichzeitig Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich mithelfen, für das Thema sensibilisieren." 

- Flyer "Seien Sie sicher unterwegs" Deutsch

- Flyer "Seien Sie sicher unterwegs" Englisch

- Flyer "Seien Sie sicher unterwegs" Ukrainisch

Hilfe bei Gewaltzoom

Kontakt

Frau Annette Quantz
Telefon: 06341 940-184
E-Mail

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