24.06.2020
Ziel der neuen Überbrückungshilfe des Bundes ist, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen; darüber informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin Mitte Juni. Ein vom Ministerium bereits veröffentlichtes Eckpunkte-Papier erläutert konkret, wie Erstattungen von betrieblichen Fixkosten in nicht unerheblicher Höhe bei entsprechenden Umsatzausfällen möglich sein werden. Die Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung soll analog zu den damaligen Soforthilfen über die Länder erfolgen.
Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Das Berater-Team der ISB empfiehlt, sich bzgl. des Start-Datums über deren Internet-Auftritt www.isb.rlp.de oder über die Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz www.mwvlw.rlp.de aktuell zu halten. Ein Eckpunktepapier ist zu finden beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de.