15.04.2021
Am Sonntag, den 18. April richtet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine zentrale Gedenkfeier für die in der Corona-Pandemie Verstorbenen aus. Die Veranstaltung beginnt um 13 Uhr, die Übertragung im ZDF endet voraussichtlich um 14:30 Uhr. Auch die Kreisspitze um Landrat Dietmar Seefeldt gedenkt der Opfer und lädt die Bürgerinnen und Bürger an der Südlichen Weinstraße ein, an einer Gedenkminute teilzunehmen. Die Gedenkminute soll im Anschluss an die zentrale Gedenkveranstaltung um 15 Uhr stattfinden.
„Der Bundespräsident hat diesen Tag ausgerufen als ein Zeichen, dass die Verstorbenen nicht vergessen sind. Auch an der Südlichen Weinstraße möchten wir unsere Anteilnahme zum Ausdruck bringen“, sagt Landrat Dietmar Seefeldt, der Bürgerinnen und Bürger dazu einlädt für eine Gedenkminute innezuhalten: „Wir trauern derzeit um 110 Bürgerinnen und Bürger der Südlichen Weinstraße, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben sind. Meine Solidarität gilt den Kranken, den Familien der Opfer und meine Anerkennung all den Berufstätigen und Freiwilligen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement dazu beitragen, das Virus einzudämmen und den Alltag in einer weltweiten Pandemie zu bewältigen. Es wäre schön, wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger anschließen und wir uns als Gemeinschaft an der Gedenkminute beteiligen und so ein Zeichen der Solidarität setzen und der Opfer der Pandemie gedenken“, so Seefeldt. Jede und jeder könne in würdiger Form an der Gedenkminute teilnehmen.
Im Landkreis Südliche Weinstraße sind in der Verbandsgemeinde Annweiler 10 Personen an oder mit COVID-19 verstorben, in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern beträgt die Zahl der Verstorbenen 19. Die Verbandsgemeinde Edenkoben betrauert 21 verstorbene Menschen, die Verbandsgemeinde Herxheim 18 verstorbene Personen und in der Verbandsgemeinde Landau-Land sind 15 Kreisbürgerinnen und Kreisbürger an oder mit COVID-19 verstorben. Die Verbandsgemeinde Maikammer beklagt 3 verstorbene Menschen und die Verbandsgemeinde Offenbach trauert um 24 verstorbene Bürgerinnen und Bürger.
Hintergrund:
Gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen möchte der Bundespräsident damit ein Zeichen setzen, dass wir als Gesellschaft der Menschen gedenken, die in dieser Zeit gestorben sind. Das Gedenken ist auch den Hinterbliebenen gewidmet, die ihre Angehörigen beim Sterben nicht begleiten durften und denen wichtige und trostspendende Rituale der Trauer nicht möglich waren.