02.08.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Südliche Weinstraße liegt heute bei 19,9 und damit den dritten Tag in Folge unter dem Wert von 35. Damit treten die Regelungen bezüglich einer geringeren Zahl von zugelassenen Personen bei Veranstaltungen sowie bezüglich der Maskenpflicht an Schulen, die seit letztem Dienstag gegolten hatten, wieder außer Kraft. Und zwar ab übermorgen, Mittwoch, den 4. August 2021.
Entsprechend der Vorgaben der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen, wie Test- und Vorausbuchungspflicht, innerhalb geschlossener Räume mit einer Personenzahl von über 350 Personen wieder zulässig. Ebenso sind Veranstaltungen im Freien mit einer Personenzahl von über 500 Personen wieder zulässig. Auch hier gibt es gewisse Vorgaben wie Test- und Vorausbuchungspflicht.
Ebenso entfällt ab übermorgen wieder die Maskenpflicht im Unterricht für die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen Schulen. Das hatte während der aktuellen Zeit der Sommerferien unter anderem Auswirkungen auf Sommerschulen oder Feriensprachkurse.
Die übrigen Regelungen der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten weiter wie bisher. Falls Veränderungen eintreten, wird die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit einer erneuten Bekanntmachung informieren.