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Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2022

20.05.2022

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat ein bereits teilausgefülltes Fertigstellungsformular (wird als Anlage 2 bezeichnet) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Rebpflanzungen 2022 an alle Antragsteller verschickt.

Alle Antragstellenden, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden gebeten, die Fertigstellungsmeldung so früh wie möglich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße abzugeben, damit die Vor-Ort-Kontrollen in diesem Jahr frühzeitig beginnen können.

Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2022 (Seite 15/16) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die Richtlinie ist über die Internetseite des Landkreises Südliche Weinstraße verfügbar.
www.suedliche-weinstrasse.de –„Umstrukturierung von Rebflächen“



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