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Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz und Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde

Leiterin: Frau Denise Benzinger

Die Aufgaben des Referates Allgemeinen Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde umfassen im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Aufgabenbereiche:

  • Vollzug des Baugesetzbuches und der Landesauordnung
  • Bauaufsicht in rechtlicher Hinsicht
  • Baulastenverzeichnis
  • Zentrale Registratur und Auskunftstelle
  • Bauarchiv
  • Vollzug des Wohnraumförderungsgesetzes (Förderung des sozialen Wohnungsbaues und der Wohnmodernisierung)
  • Freistellung nach dem Wohnungsbindungsgesetz
  • Förderung der Dorferneuerung für private Maßnahmen
  • Vollzug der Abfallgesetze (soweit nicht dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zugeordnet) 
  • Immissionsschutz (insbesondere Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb sowie die Untersagung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen)
  • Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes insbesondere, Durchführung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren, Genehmigung von Anlagen an Gewässern, Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen, Anordnung von Sanierungsmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Vollzug des Bodenschutzgesetzes 
  • Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
  • Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände insbesondere, Vollzug des Wasserverbandsgesetzes, Prüfung und Genehmigung von Satzungen, Haushaltsrechtliche Genehmigungen, Umgestaltung und Auflösung von Verbänden
  • Bau, Unterhaltung, Instandsetzung und Umstufungen von Kreisstraßen, z. B. (Entwurf, Planfeststellung und Ausbau, Widmung, Sondernutzung) 
  • Mitwirkung bei der Verkehrs- und Straßenplanung
  • Bewirtschaftung von Straßenbauzuschüssen (auch Verwendungsnachweisen, Schlussrechnungen, etc.)
  • Radwegeplanung
  • Vollzug des Bundes -und Landesnaturschutzgesetzes, insbesondere Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen und Bearbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung 
  • Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung
  • Vollzug artenschutzrechtlicher Vorschriften
  • Naturschutzrechtliche Begleitung von Flurbereinigungsverfahren
  • Betreuung und Pflege von Schutzgebieten und Naturschutzflächen des Landes
  • Ausweisung von Schutzgebieten und Schutzprojekten (Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und „Geschütze Landschaftsbestandteile“)
  • Fachliche Begleitung des Naturschutzgroßprojektes „Bienwald“ und der Aktion „Südpfalz-Biotope“
  • Geschäftsführung des Fördervereins zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft der Südlichen Weinstraße e. V.

Adresse

Gebäude Kreishaus
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau

Öffnungszeiten

Mo    8.30 - 12.00 Uhr
Di      8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mi      8.30 - 12.00 Uhr
Do     8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Fr      8.30 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist.

Mitarbeiter

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