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Soziale Hilfen I

Leiter: Herr Kai Bullinger

Die Aufgaben des Referates Soziale Hilfen I umfassen im wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Aufgabenbereiche:

  • Grundsatzfragen der Sozialverwaltung, Sozialhilferecht, Streitsachen, Beratung in sozialen Angelegenheiten
  • Vollzug des Landespflegegeldgesetzes und Landesblindengeldgesetzes
  • Gewährung von Blindenhilfe
  • Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT)
  • Vollzug der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskosten)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Pflegeheimen
  • Leistungen der Hilfe zur Gesundheit

Adresse

Gebäude Dienstgebäude 2
Arzheimer Str. 1
76829 Landau

Öffnungszeiten

Mo    8.30 - 12.00 Uhr
Di      8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mi      8.30 - 12.00 Uhr
Do     8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Fr      8.30 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist.

Mitarbeiter

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