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Soziale Hilfen II

Leiter: Herr Jan Oster

Die Aufgaben des Referates Soziale Hilfen II umfassen im wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Aufgabenbereiche:

  • Grundsatzfragen der Sozialverwaltung, Sozialhilferecht, Streitsachen, Beratung in sozialen Angelegenheiten
  • Förderung sozialer Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit freien Wohlfahrtsverbänden
  • Wahrnehmung von Aufgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers, soweit nicht auf Verbandsgemeinde delegiert
  • Wahrnehmung von Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers, soweit diese übertragen sind
  • Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger
  • Vollzug des Landespflegegeldgesetzes und Landesblindengeldgesetzes
  • Vollzug der Hilfen in besonderen Lebenslagen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Pflegeheimen
  • Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BaföG
  • Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Meister-BaföG
  • Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Krankenhilfe für Asylbewerber
  • Controlling und Sozialplanung des Landkreises
  • Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (stat. Hilfe zur Pflege)
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX

Adresse

Gebäude Dienstgebäude 2
Arzheimer Str. 1
76829 Landau

Öffnungszeiten

Mo    8.30 - 12.00 Uhr
Di      8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mi      8.30 - 12.00 Uhr
Do     8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Fr      8.30 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist.

Mitarbeiter

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