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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die notarielle Teilung von Wohn- oder Gewerbegebäuden nach dem "Gesetz über das Wohneigentum und das Dauerwohnrecht" (W.E.G.) ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Hierbei wird bestätigt, dass die Wohnungen bzw. sonstigen Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Über Art und Umfang der vorzulegenden Unterlagen informieren Sie die zuständigen Mitarbeiter. Informieren Sie sich hier, wer für Ihren Baubezirk zuständig ist.

Zuständige Mitarbeiter

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