Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Dies können sein: z.B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdeten Stoffen umgegangen wurden.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Karl-Helfferich-Straße 22, 67433 Neustadt a. d. Weinstraße, Tel.: 06321/ 99 40.