Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
 
 
Bürgerservice
1
Bürgerservice
2
Bürgerservice
3

Amtsärztliche Untersuchungen

Das Gesundheitsamt führt amtsärztliche Untersuchungen und Begutachten durch, soweit diese durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Untersuchungen zur Verbeamtung
  • Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Überprüfung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
  • Begutachtungen nach dem SGB XII
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit
    - von Heil- und Hilfsmitteln
    - von Heil- und Sanatoriumsaufenthalten für Bedienstete des öffentlichen Dienstes
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Feststellung der Prüfungsunfähigkeit von Studenten aus gesundheitlichen Gründen

Für die Untersuchungen und Begutachten ist eine Terminvergabe erforderlich. Hierzu ist das Auftragsschreiben der anfordernden Stelle an das Gesundheitsamt zu übermitteln.

Zuständige Mitarbeiter

Seite drucken