Jeder Ausländer, ausgenommen EU-Bürger, benötigt für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache aller antragstellenden Personen (auch von Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache bei einem familiären Aufenthaltstitel immer mit dem Ehegatten erfolgen muss.