Inhaber einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldungsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23, 24 oder 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterliegen einer Wohnsitzauflage. Ein Umzug in ein anderes Bundesland muss in diesen Fällen schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Hierzu senden Sie bitte folgende Unterlagen an unsere Behörde:
Der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung informiert. Vor dieser Entscheidung ist ein Umzug nicht erlaubt.
Die Unterlagen können an folgende Adressen gesendet werden:
per Mail
oder
postalisch: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Ausländerbehörde
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Sobald Sie die Entscheidung des Sachbearbeiters erhalten haben, können Sie einen Termin „Umverteilung/Streichung der Wohnsitzauflage“ vereinbaren.