Grundsätzlich kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, Rentenversicherungsbeiträge seit mindestens 60 Monaten leisten, Ihren Lebensunterhalt sichern können und gut integriert sind.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache aller antragstellenden Personen (auch von Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache bei einem familiären Aufenthaltstitel immer mit dem Ehegatten erfolgen muss.