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ABH - Antrag Erteilung Niederlassungserlaubnis (unbefristet)

Grundsätzlich kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, Rentenversicherungsbeiträge seit mindestens 60 Monaten leisten, Ihren Lebensunterhalt sichern können und gut integriert sind.

Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache aller antragstellenden Personen (auch von Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) bei der Ausländerbehörde erforderlich.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • gültiger Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mm x 35 mm)
  • Nachweis über die Krankenversicherung in Deutschland
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag und
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder Jobcenterbescheid)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Wohnung/des Hauses
  • Sprachzertifikat B1 (Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse)



Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.

Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache bei einem familiären Aufenthaltstitel immer mit dem Ehegatten erfolgen muss.


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