Deutschen Volkszugehörigen aus der ehemaligen UdSSR werden nach den Maßgaben des Bundesvertriebenengesetzes für den erlittenen Gewahrsam pauschale Entschädigungen in Form von Eingliederungshilfen gewährt. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Anerkennung als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in
Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und der endgültigen Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit, der Eigenschaft als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in nach dem Bundesvertriebenengesetz erstellen wir
Wysows
Wir stimmen den Anforderungen (Wysows) zu, die Einwohner des Landkreises Südliche Weinstraße für ihre Angehörigen oder Bekannten deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Volkszugehörigkeit benötigen, um eine Ausreisegenehmigung aus der ehemaligen UdSSR zu erhalten.
Die Wysows selbst erteilt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Landau, Haardtstr. 4a, 76829 Landau, Telefon 06341 140-0.
Keine Einträge vorhanden