Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
 
 
Bürgerservice
1
Bürgerservice
2
Bürgerservice
3

Aussiedlerangelegenheiten

Deutschen Volkszugehörigen aus der ehemaligen UdSSR werden nach den Maßgaben des Bundesvertriebenengesetzes für den erlittenen Gewahrsam pauschale Entschädigungen in Form von Eingliederungshilfen gewährt. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Anerkennung als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und der endgültigen Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit, der Eigenschaft als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in nach dem Bundesvertriebenengesetz erstellen wir

  • Bescheinigungen nach § 15 Abs. 1 BVFG werden seit 01.01.2005 zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt.
  • Ausweise
  • Ersatzausweise


Wysows

Wir stimmen den Anforderungen (Wysows) zu, die Einwohner des Landkreises Südliche Weinstraße für ihre Angehörigen oder Bekannten deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Volkszugehörigkeit benötigen, um eine Ausreisegenehmigung aus der ehemaligen UdSSR zu erhalten.

Die Wysows selbst erteilt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Landau, Haardtstr. 4a, 76829 Landau, Telefon 06341 140-0.

Zuständige Mitarbeiter

Keine Einträge vorhanden

Seite drucken