Sämtliche Bauakten werden dauerhaft bei der Kreisverwaltung archiviert. Die Akten können von den Eigentümern eingesehen werden. Ebenso können Auszüge aus den Bauakten angefordert werden, wenn eine entsprechende Berechtigung bzw. Legitimation nachgewiesen werden kann.
Diese Leistungen sind jedoch gebührenpflichtig. Auskünfte erteilen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner.