Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten überprüfen.
Die in der Teil-/Baugenehmigung geforderten Anzeigen (Baubeginnsanzeige, Meldung über die Fertigstellung des Rohbaus und Meldung über die abschließende Fertigstellung) sind dem Bauamt vorzulegen. Das Bauamt kann daraufhin Bauabnahmen anordnen. Über diese Bauabnahmen hinaus kann das Bauamt stichprobenartige Überprüfungen von Bauvorhaben durchführen.
Im Freistellungsverfahren ist die Baubeginnsanzeige mit den erforderlichen Nachweisen (Standsicherheitsnachweis usw.) und die Fertigstellungsmeldung 14 Tage vor Benutzung des Bauvorhabens vorzulegen.
Zur Baukontrolle gehört weiterhin die Abnahme fliegender Bauten als auch die Kontrolle von nicht genehmigten Gebäuden und Anlagen("Schwarzbauten") und die Feststellung von Verstößen gegen Bauvorschriften.
Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Ansprechpartner.