Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Vorhabens ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) beantragt werden.
Dieser Antrag ist, wie der Bauantrag, bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Bauvorbescheid gilt grundsätzlichvier Jahre, kann jedoch verlängert werden.
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