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Bauvorbescheid - Verlängerung

Der Bauvorbescheid gilt grundsätzlich vier Jahre. Das heißt, dass man als InhaberIn eines Bauvorbescheides vier Jahre Zeit hat, einen entsprechenden Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. Wenn innerhalb dieses Zeitraumes kein Bauantrag eingereicht wird, erlischt der Bauvorbescheid.

Der Bauvorbescheid kann um bis zu vier Jahre verlängert werden. Der Antrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer schriftlich bei der Kreisverwaltung einzureichen.

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